Rette sich wer kann: ALG II in Göttingen
von D.C. Pardey
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| ALGII: Mathematik für Fortgeschrittene? © D.C. Pardey |
Erst viel später kapiere ich, dass das nette Gespräch, das wir führten, voll und ganz dem "Profiling-Konzept" entsprach, das eigens entwickelt wurde, um ein rechtlich fragwürdiges psycho-soziales Profil der Empfänger der Grundsicherung für Arbeitslose zu erstellen. Meine Sozialkontakte, meine Hobbys und Interessen, mein psychischer und physischer Gesundheitszustand wurden in einer Sozialanamnese erforscht und ich dachte, das ist ein netter Mensch, der aus lauter Interesse ein paar persönliche Fragen zu viel stellt! Bin ich dämlich!
Beim zweiten Termin drei Wochen später klingt plötzlich alles ganz anders. Der Fallmanager ist ein gebrochener Mann. Sein Optimismus ist dahin. Für 100 Leute habe er gerade mal zwei Stellen, sagt er mir zwischen Tür und Angel, als er versucht, mich möglichst schnell wieder auf den Flur zu schieben und sich seinen Aktenbergen zu widmen. "Bauen Sie nicht auf uns. Wir können kaum etwas tun."
Mitte Mai: Eine mir unbekannte Sachbearbeiterin verlangt plötzlich den kompletten bürokratischen Aufwand zum Beleg meines Nebeneinkommens für den Monat April, auf den mein Sachbearbeiter zwei Monate zuvor mit den Worten verzichtet hatte: "Im Endeffekt müssen wir Ihnen ja sowieso vertrauen." Sie setzt mir zur Erledigung eine Frist von 16 Tagen. Starkes Stück, wo die Behörde immer noch nicht die Berechnung der Leistungen für Januar bis März geschafft hat! Ich, nicht faul, übersende den gewünschten Papierhaufen und setze meinerseits eine Frist von 16 Tagen. Ich glaub, ich spinne!
Wenige Tage später kommt der Bescheid für die Monate Januar bis April. Irgendwas ist falsch. Ich rechne zwei Stunden, bis ich den Fehler bemerke, erreiche Tage später endlich die Sachbearbeiterin, die den bisherigen Sachbearbeiter für nicht mehr zuständig erklärt und mir wenige Tage später den korrigierten Bescheid zusendet. Auch der Bescheid für den Folgemonat ist falsch, aber auch hier erhalte ich auf meine Nachfrage hin zügig einen korrekten Bescheid. Nun werde ich aber plötzlich "erneut" darauf hingewiesen, dass ich meine Endabrechnung für die Neben- und Heizkosten meiner Mietwohnung vorzulegen habe. Falls ich durch eine Rückerstattung Einkünfte gehabt hätte, sei ich verpflichtet, diese auf die Leistungen anrechnen zu lassen. Falls ich etwas nachzuzahlen hätte, bestünde die Möglichkeit der Übernahme. Obwohl ich zum ersten Mal mit dieser Tatsache konfrontiert werde, wird mir gleich schon mal angedroht, man "werde (...) die Möglichkeit der vorläufigen Versagung der HLU gemäß § 66 SGB I bis zur Nachholung der Mitwirkung prüfen". Starker Tobak! Ist das ein neuer Einfall, Leistungen einzusparen?
Ich übersende die Nebenkostenendabrechnung, aus der sich natürlich ein Nachzahlungsbetrag ergibt. Ich bitte um Übernahme des Nachzahlungsbetrags. Wie naiv von mir! Die Nebenkostennachzahlung kann natürlich nicht übernommen werden! Ich bin ja gar nicht hilfebedürftig! Ich habe das Geld doch schon überwiesen! Ganz ohne Hilfe! Ergo bin ich nicht bedürftig! Ich Dummerchen!
Als ich Ende Juni endlich mitteilen kann, dass ich zum nächsten Monatsersten nicht mehr arbeitslos bin, ist die Enttäuschung im Amt offenbar groß, zumal die Sachbearbeiterin die letzten beiden Bescheide fehlerlos hingekriegt hatte. Sie spricht mir auf den Anrufbeantworter, man müsse das weitere Vorgehen klären, und als ich zurückrufe, beschwört sie mich, weitere Leistungen für Juli und August anzunehmen, weil unklar sei, wie hoch mein Einkommen werde und wann es überwiesen wird. Ja, wollen die mich denn niemals wieder loslassen?
Anfang August erhalte ich den letzten Bescheid meiner Sachbearbeiterin. Puuuh! Als ich ihren Hinweis lese, dass ich wohngeldberechtigt sei, lache ich verbittert auf. Ich muss arbeiten! Für die Schlacht mit einem weiteren Amt habe ich keine Zeit!
Links für ALG II-Empfänger
Gesetze und Verordnungen wurden geändert, Zuständigkeiten neu sortiert und ein Haufen schlecht oder gar nicht geschulter Mitarbeiter auf eine schwierige Materie losgelassen. Aber nach wie vor gilt offenbar: Wer arbeitslos ist, hat ganz gewiss wohl so viel Zeit, dass er sie mit unendlichen Papierbergen verbringen kann. Wer Geld braucht, muss Zeit haben!
Wer eine Grundsicherung für Arbeitslose braucht, kann auch Stunden bei einer Behörde verbringen und dort sämtliche persönlichen Rechte und Empfindlichkeiten fahren lassen. Das akribische Mustern und Durchkopieren all meiner Kontoauszüge der letzten drei Monate durch einen fremden Menschen empfinde wahrscheinlich nur ich als erniedrigend. Na ja, und alle anderen, die schon seit Jahren arbeitslos sind und deshalb mit ausgeprägten Minderwertigkeitsgefühlen und Paranoia zu kämpfen haben.
Für das Stadtgebiet besteht zwischen der Optionskommune Landkreis Göttingen und der Stadt Göttingen eine Vereinbarung, dass die Stadt Göttingen die Aufgaben im Rahmen des SGB II selbst erledigt. Die Stadt ist aber offenbar auf diese Aufgabe nur unzureichend vorbereitet. Fehlberechnungen, Rechtsbrüche und schlichte Unwissenheit über das Verfahren auf Seiten der Sachbearbeiter können jedem Bezieher von Leistungen nach ALG II widerfahren. Wer kümmert sich um die, die nicht jeden Bescheid nachrechnen können? Wer informiert Sachbearbeiter und Bezieher von Leistungen über Rechte und Pflichten beider Seiten, die Grenzen der Entwürdigung? Es ist nicht erforderlich, das Leben eines Hilfebedürftigen mit Schikanen, Drohungen und Rechtsverstößen zu erschweren. Arm zu sein ist sowieso schon kein Spaß.
