Rette sich wer kann: ALG II in Göttingen
von D.C. Pardey
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| Antrag auf Leistungen nach ALG II: 14 Seiten. © D.C. Pardey |
Verhungern muss hier keiner! Da kann man echt nicht meckern! Bei aller Kritik sollte man eines nicht leugnen: In Deutschland arm zu sein, ist eine vergleichsweise luxuriöse Angelegenheit. Doch wie viel Margarine man sich beispielsweise als Empfänger der Grundsicherung für Arbeitslose auf wie viele Brote schmieren kann, hängt nicht nur von der eigenen Fähigkeit zu haushalten und sich zu bescheiden ab, sondern auch von der intellektuellen Ausstattung der Sachbearbeiter bei der zuständigen Sozialbehörde. Davon kann ich ein Lied singen eines mit ziemlich vielen schiefen Tonlagen und verfehlten Tönen.
Als Langzeitarbeitslose erlebte ich die ersten sechs Monate Gewährung von Leistungen nach ALG II in Göttingen ganz hautnah mit. Das ging gleich gut los: Im Juli letzten Jahres ging mein erster Antrag auf Leistungen nach ALG II ein. Als pflichtbewusste Staatsbürgerin brachte ich alle 14 Seiten eine Woche nach Erhalt wieder auf den Weg. Mitte September fand ich eine Mitteilung auf meinem Anrufbeantworter vor, ich solle jetzt aber mal meinen Antrag zurücksenden, sonst könne man die rechtzeitige Zahlung der Leistungen nicht garantieren. Eine verständliche Sorge: Es waren ja auch nur noch drei Monate hin!
Anfang des Jahres verloren sich dann endgültig all meine Kontaktversuche in einem schwarzen Loch. Irgend jemandem musste ich mein Einkommen aus verschiedenen Minijobs belegen. Bisher hatte ich diesen Papierwust der Agentur für Arbeit übermittelt. Doch an wen musste ich mich jetzt wenden? Der Bescheid über die Leistungen war nach wie vor von der Agentur für Arbeit ausgestellt worden. Der Landkreis Göttingen war anscheinend der Träger der Leistung, wie ich in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides lesen durfte; er hatte sich aber noch nie bei mir gemeldet. Ende Januar erhielt ich die Auskunft, die Stadt Göttingen sei zuständig. Da ich immer noch kein Lebenszeichen vom Träger der Leistung erhalten hatte, die ich schon längst beanspruchte, rief ich Mitte Februar dort an.
Die Zentrale der Stadt Göttingen stellte mich zu ihrer "Clearing-Stelle" durch. Dort riet mir ein verzweifelter Mensch, die Nebeneinkommensnachweise zusammen mit einer vollständigen Kopie des Bescheids über die Gewährung von Leistungen "einfach mal an uns" zu senden. Das Chaos sei total. Sie hätten 2.000 Akten auf einem Haufen liegen und keiner wisse, was zu tun sei. Wir reden hier von einem Zeitpunkt Mitte Februar, hat das auch jeder mitgekriegt?! Als ich ihm sagte, dass ich jeden Monat eine neue Berechnung der Leistungen brauche, weil ich jeden Monat ein anderes Nebeneinkommen habe, brach er zusammen. Auf keinen Fall solle ich ein zweites Schreiben schicken, bevor mein erstes beantwortet und mir ein Sachbearbeiter und ein Aktenzeichen bekannt sei! Das könne sonst nie und nimmer zugeordnet werden!
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| ALGII: Infomaterial über Rechte und Pflichten. © D.C. Pardey |
Ich melde mich also brav nicht mehr, bis ich Mitte März plötzlich einen Anruf kriege. Mein Sachbearbeiter ist dran! Der will aber nicht etwa meine Fragen klären oder mir endlich mal das erbetene Infomaterial über meine Rechte und Pflichten zusenden, sondern all meine Daten haben und einen Termin mit mir machen. Für die Notizen, welche Unterlagen ich zum Termin mitzubringen habe, brauche ich ein großes Blatt. Zwei Stunden solle ich schon veranschlagen, sagt er. Tatsächlich werden es zweieinhalb. Das mag u.a. daran liegen, dass mein Sachbearbeiter sich offenbar durch Learning by Doing durch das Verfahren rät. Er ist gelinde erstaunt, dass ich ein Sparguthaben von 200 € pro Lebensjahr behalten darf. Kopieren kann er aber wie eine gesengte Sau! Zum Beispiel alle meine Kontoauszüge der letzten drei Monate, meine Sparbücher, meine Versicherungsverträge! Da macht ihm so schnell keiner was vor! Dass meine Mutter nicht finanziell zu belangen ist, weiß er anscheinend auch. Das hält ihn aber nicht davon ab, ihre vollständige Adresse zu notieren und mir später eine eidesstattliche Versicherung aus den Rippen zu leiern, dass ich keinerlei Unterhaltsforderungen an sie stelle. Was geht das die Stadt Göttingen an? Das sei eine reine Formalie, erklärt er mir, das Amt wolle das so für die Akten haben.
Behörden über Behörden! Anfang April erhalte ich einen Brief von der kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts Beschäftigungsförderung Göttingen, in dem behauptet wird, ich hätte um einen Termin bei meinem zuständigen Arbeitsvermittler gebeten. Das habe ich zwar nicht (der Zahn, dass der Staat eine Arbeit für mich finden könnte, wurde mir schon vor langer Zeit gezogen), da der Termin aber nicht in die Zeiten meiner diversen, mich nicht vollständig ernährenden Minijobs fällt, gehe ich gutwillig hin. Zunächst werde ich positiv überrascht: Mein Fallmanager ist ganz angetan von meinen Qualifikationen und reißt mich mit seinem Optimismus total mit. Das gehe doch nicht an, sagt er, dass ein qualifizierter Mensch wie ich keine Arbeit finde! Das machen wir schon!
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| ALGII: Mathematik für Fortgeschrittene? © D.C. Pardey |
Erst viel später kapiere ich, dass das nette Gespräch, das wir führten, voll und ganz dem "Profiling-Konzept" entsprach, das eigens entwickelt wurde, um ein rechtlich fragwürdiges psycho-soziales Profil der Empfänger der Grundsicherung für Arbeitslose zu erstellen. Meine Sozialkontakte, meine Hobbys und Interessen, mein psychischer und physischer Gesundheitszustand wurden in einer Sozialanamnese erforscht und ich dachte, das ist ein netter Mensch, der aus lauter Interesse ein paar persönliche Fragen zu viel stellt! Bin ich dämlich!
Beim zweiten Termin drei Wochen später klingt plötzlich alles ganz anders. Der Fallmanager ist ein gebrochener Mann. Sein Optimismus ist dahin. Für 100 Leute habe er gerade mal zwei Stellen, sagt er mir zwischen Tür und Angel, als er versucht, mich möglichst schnell wieder auf den Flur zu schieben und sich seinen Aktenbergen zu widmen. "Bauen Sie nicht auf uns. Wir können kaum etwas tun."
Mitte Mai: Eine mir unbekannte Sachbearbeiterin verlangt plötzlich den kompletten bürokratischen Aufwand zum Beleg meines Nebeneinkommens für den Monat April, auf den mein Sachbearbeiter zwei Monate zuvor mit den Worten verzichtet hatte: "Im Endeffekt müssen wir Ihnen ja sowieso vertrauen." Sie setzt mir zur Erledigung eine Frist von 16 Tagen. Starkes Stück, wo die Behörde immer noch nicht die Berechnung der Leistungen für Januar bis März geschafft hat! Ich, nicht faul, übersende den gewünschten Papierhaufen und setze meinerseits eine Frist von 16 Tagen. Ich glaub, ich spinne!
Wenige Tage später kommt der Bescheid für die Monate Januar bis April. Irgendwas ist falsch. Ich rechne zwei Stunden, bis ich den Fehler bemerke, erreiche Tage später endlich die Sachbearbeiterin, die den bisherigen Sachbearbeiter für nicht mehr zuständig erklärt und mir wenige Tage später den korrigierten Bescheid zusendet. Auch der Bescheid für den Folgemonat ist falsch, aber auch hier erhalte ich auf meine Nachfrage hin zügig einen korrekten Bescheid. Nun werde ich aber plötzlich "erneut" darauf hingewiesen, dass ich meine Endabrechnung für die Neben- und Heizkosten meiner Mietwohnung vorzulegen habe. Falls ich durch eine Rückerstattung Einkünfte gehabt hätte, sei ich verpflichtet, diese auf die Leistungen anrechnen zu lassen. Falls ich etwas nachzuzahlen hätte, bestünde die Möglichkeit der Übernahme. Obwohl ich zum ersten Mal mit dieser Tatsache konfrontiert werde, wird mir gleich schon mal angedroht, man "werde (...) die Möglichkeit der vorläufigen Versagung der HLU gemäß § 66 SGB I bis zur Nachholung der Mitwirkung prüfen". Starker Tobak! Ist das ein neuer Einfall, Leistungen einzusparen?
Ich übersende die Nebenkostenendabrechnung, aus der sich natürlich ein Nachzahlungsbetrag ergibt. Ich bitte um Übernahme des Nachzahlungsbetrags. Wie naiv von mir! Die Nebenkostennachzahlung kann natürlich nicht übernommen werden! Ich bin ja gar nicht hilfebedürftig! Ich habe das Geld doch schon überwiesen! Ganz ohne Hilfe! Ergo bin ich nicht bedürftig! Ich Dummerchen!
Als ich Ende Juni endlich mitteilen kann, dass ich zum nächsten Monatsersten nicht mehr arbeitslos bin, ist die Enttäuschung im Amt offenbar groß, zumal die Sachbearbeiterin die letzten beiden Bescheide fehlerlos hingekriegt hatte. Sie spricht mir auf den Anrufbeantworter, man müsse das weitere Vorgehen klären, und als ich zurückrufe, beschwört sie mich, weitere Leistungen für Juli und August anzunehmen, weil unklar sei, wie hoch mein Einkommen werde und wann es überwiesen wird. Ja, wollen die mich denn niemals wieder loslassen?
Anfang August erhalte ich den letzten Bescheid meiner Sachbearbeiterin. Puuuh! Als ich ihren Hinweis lese, dass ich wohngeldberechtigt sei, lache ich verbittert auf. Ich muss arbeiten! Für die Schlacht mit einem weiteren Amt habe ich keine Zeit!
Links für ALG II-Empfänger
Gesetze und Verordnungen wurden geändert, Zuständigkeiten neu sortiert und ein Haufen schlecht oder gar nicht geschulter Mitarbeiter auf eine schwierige Materie losgelassen. Aber nach wie vor gilt offenbar: Wer arbeitslos ist, hat ganz gewiss wohl so viel Zeit, dass er sie mit unendlichen Papierbergen verbringen kann. Wer Geld braucht, muss Zeit haben!
Wer eine Grundsicherung für Arbeitslose braucht, kann auch Stunden bei einer Behörde verbringen und dort sämtliche persönlichen Rechte und Empfindlichkeiten fahren lassen. Das akribische Mustern und Durchkopieren all meiner Kontoauszüge der letzten drei Monate durch einen fremden Menschen empfinde wahrscheinlich nur ich als erniedrigend. Na ja, und alle anderen, die schon seit Jahren arbeitslos sind und deshalb mit ausgeprägten Minderwertigkeitsgefühlen und Paranoia zu kämpfen haben.
Für das Stadtgebiet besteht zwischen der Optionskommune Landkreis Göttingen und der Stadt Göttingen eine Vereinbarung, dass die Stadt Göttingen die Aufgaben im Rahmen des SGB II selbst erledigt. Die Stadt ist aber offenbar auf diese Aufgabe nur unzureichend vorbereitet. Fehlberechnungen, Rechtsbrüche und schlichte Unwissenheit über das Verfahren auf Seiten der Sachbearbeiter können jedem Bezieher von Leistungen nach ALG II widerfahren. Wer kümmert sich um die, die nicht jeden Bescheid nachrechnen können? Wer informiert Sachbearbeiter und Bezieher von Leistungen über Rechte und Pflichten beider Seiten, die Grenzen der Entwürdigung? Es ist nicht erforderlich, das Leben eines Hilfebedürftigen mit Schikanen, Drohungen und Rechtsverstößen zu erschweren. Arm zu sein ist sowieso schon kein Spaß.

