Gesellschaft

Rette sich, wer kann: Fahrradfahrer in Göttingen

Meinungen unserer LeserInnen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte/r Frau/Herr D. C. Pardey,

endlich sagt mal jemand, wie es ist!

Noch zu ergänzen ist, daß Radfahrer/innen an Bushaltestellen grundsätzlich nie warten, bis die Fahrgäste ein- und ausgestiegen sind, sondern ohne anzuhalten durch diese Ansammlungen hinduchrasen, empört, daß der Radweg für einige Sekunden blockiert ist.

Auch die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für Fahrräder unterstütze ich nachdrücklich, wobei allerdings das entsprechende Kennzeichen am Helm - nicht jedoch den Helm selbst! - für verzichtbar halte.

Die Eignungsprüfung ("Fahrrad-Führerschein") sollte für Kinder ab 10 Jahren verbindlich sein. Ab diesem Zeitpunkt müssen sie ohnehin nach der StVO mit dem Rad Radwege bzw. Straßen befahren und es entfällt das Haftungsprivileg nach § 828 II BGB.

Unerläßlich ist darüber hinaus eine Versicherungspflicht wie bei Kraftfahrzeugen. Es ist nicht weiter zu verantworten, daß die Opfer der abenteuerlichen Radfahrmanöver leer ausgehen, weil der/die Täter/in es bspw. für spießig hält, eine Haftpflichtversicherung zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Göttingen

12.08.2005